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Kontakt

FPH
Stationsstrasse 12
3097 Bern – Liebefeld
Tel: 031 978 58 58
Fax: 031 978 58 59
info@fphch.org

Asset-Herausgeber

Erleichterter Erwerb

Übergangsbestimmungen für den erleichterten Erwerb des eidg. Weiter- bildungstitels Fachapotheker/-in in Offizinpharmazie.

Revidierte Weiterbildung

Start der revidierten Weiterbildung ab September 2019.

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Titelumwandlung

Übergangsbestimmungen für die Um- wandlung des privatrechtlichen FPH- Titels in Offizinpharmazie/Spezialisierung in Offizinpharmazie (SPEC) .

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Willkommen bei FPH

In ac felis quis tortor malesuada pretium

Die berufliche Karriere der Apothekerinnen und Apotheker umfasst drei Phasen: Aus-, Weiter- und Fortbildung. Die Grundlagen der Pharmazie werden durch die Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Apotheker an den Hochschulen vermittelt.

Die Weiterbildung baut auf die Ausbildung auf und erweitert die Kompetenzen der Apothekerinnen und der Apotheker. Durch die Absolvierung einer Weiterbildung kann eine Spezialisierung in einem bestimmten Gebiet erreicht werden.

Zur lebenslangen Fortbildung sind alle Medizinalpersonen gemäss dem Gesetz verpflichtet. Die Fortbildung ermöglicht es die erworbenen Kompetenzen à jour zu halten und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Arbeit einfliessen zu lassen.

Die FPH (Foederatio Pharmaceutica Helvetiae) ist für alle Belange rund um die Weiter- und Fortbildung zuständig. Die FPH Offizin ist die Fachgesellschaft der Offizinpharmazie. Für die Spitalpharmazie ist die Fachgesellschaft FPH Spital zuständig. Die Fähigkeitsprogramme FPH in klassischer Homöopathie und in Phytotherapie werden durch die Schweizerische Pharmazeutische Fachgesellschaft für Komplementärmedizin und Phytotherapie (FG KMPhyto) betreut.

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Die berufliche Karriere der Apothekerinnen und Apotheker umfasst drei Phasen: Aus-, Weiter- und Fortbildung. Die Grundlagen der Pharmazie werden durch die Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Apotheker an den Hochschulen vermittelt.

Die Weiterbildung baut auf die Ausbildung auf und erweitert die Kompetenzen der Apothekerinnen und der Apotheker. Durch die Absolvierung einer Weiterbildung kann eine Spezialisierung in einem bestimmten Gebiet erreicht werden.

Zur lebenslangen Fortbildung sind alle Medizinalpersonen gemäss dem Gesetz verpflichtet. Die Fortbildung ermöglicht es die erworbenen Kompetenzen à jour zu halten und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Arbeit einfliessen zu lassen.

Die FPH (Foederatio Pharmaceutica Helvetiae) ist für alle Belange rund um die Weiter- und Fortbildung zuständig. Die FPH Offizin ist die Fachgesellschaft der Offizinpharmazie. Für die Spitalpharmazie ist die Fachgesellschaft FPH Spital zuständig. Die Fähigkeitsprogramme FPH in klassischer Homöopathie und in Phytotherapie werden durch die Schweizerische Pharmazeutische Fachgesellschaft für Komplementärmedizin und Phytotherapie (FG KMPhyto) betreut.